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   BGH, 31.05.1996 - 2 ARs 154/96   

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https://dejure.org/1996,11177
BGH, 31.05.1996 - 2 ARs 154/96 (https://dejure.org/1996,11177)
BGH, Entscheidung vom 31.05.1996 - 2 ARs 154/96 (https://dejure.org/1996,11177)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 1996 - 2 ARs 154/96 (https://dejure.org/1996,11177)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 363/92

    Bestimmung des zuständigen Amtsgerichts für die Bewährungsaufsicht -

    Auszug aus BGH, 31.05.1996 - 2 ARs 154/96
    Das Fehlen besonderer Gründe, welche die Abgabe an das Wohnsitzgericht als zweckmäßig erscheinen lassen, rechtfertigt entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. NStZ 1992, 206 f.) nicht die Annahme von Willkür (st. Rspr. des Senats, vgl. BGH NStZ 1993, 200).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.1991 - 1 Ws 1015/91
    Auszug aus BGH, 31.05.1996 - 2 ARs 154/96
    Das Fehlen besonderer Gründe, welche die Abgabe an das Wohnsitzgericht als zweckmäßig erscheinen lassen, rechtfertigt entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. NStZ 1992, 206 f.) nicht die Annahme von Willkür (st. Rspr. des Senats, vgl. BGH NStZ 1993, 200).
  • BGH, 20.08.1997 - 2 ARs 267/97

    Bindung an die Abgabe einer Strafsache durch das Amtsgericht

    Das Fehlen besonderer Gründe, welche die Abgabe an das Wohnsitzgericht als zweckmäßig erscheinen lassen, rechtfertigt nicht die Annahme von Willkür (st. Rspr. des Senats; vgl. BGH NStZ 1993, 200; Beschlüsse des Senats vom 17. April 1996 - 2 ARs 98/96; vom 31. Mai 1996 - 2 ARs 154/96 und vom 5. Februar 1997 - 2 ARs 39/97).
  • BGH, 05.02.1997 - 2 ARs 39/97

    Bindung des Wohnsitzgerichts an Zuständigkeitsentscheidung

    Das Fehlen besonderer Gründe, welche die Abgabe an das Wohnsitzgericht als zweckmäßig erscheinen lassen, rechtfertigt nicht die Annahme von Willkür (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BGH NStZ 1993, 200; Beschlüsse des Senats vom 17. April 1996 - 2 ARs 98/96 und vom 31. Mai 1996 - 2 ARs 154/96).
  • BGH, 04.06.1997 - 2 ARs 182/97

    Bindungswirkung der Abgabe einer Sache

    Das Fehlen besonderer Gründe, welche die Abgabe an das Wohnsitzgericht als zweckmäßig erscheinen lassen, rechtfertigt nicht die Annahme von Willkür (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BGH NStZ 1993, 200; Beschlüsse des Senats vom 17. April 1996 - 2 ARs 98/96, vom 31. Mai 1996 - 2 ARs 154/96 und vom 5. Februar 1997 - 2 ARs 39/97).
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